Montag, 1. Juli 2019


  • Abtreibung - Ein Entscheid der Gesellschaft?!


    Einleitung:

    Abtreibung- ein heikles Thema. 
    In Amerika gibt es zurzeit mehrere Aufstände, teils für die Abtreibung, teils dagegen. 
    In sechzehn Gliedstaaten laufen Bestrebungen, die Abtreibungsgesetze zu verschärfen.
    Prominentes Beispiel ist der Gliedstaat Georgia, der Ende März ein Gesetz verabschiedete, das Frauen Abtreibungen verbietet, sobald ein Herzschlag des Fötus festgestellt werden konnte. Das kann bereits in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Jedoch sind sich viele Frauen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bewusst, dass sie schwanger sind. Die Gouverneure der Gliedstaaten Kentucky, Mississippi und Ohio unterzeichneten ähnliche sogenannte Herzschlag-Gesetze.     Im Jahr 1973 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Roe vs. Wade, dass es ein Recht auf Privatsphäre gebe, das auch die Entscheidung einer Frau zum Schwangerschaftsabbruch einschliesse. Zudem gälten die Persönlichkeitsrechte (Bill of Rights) nicht für Föten, die nicht selbständig überlebensfähig seien.
    Geklagt hatte die damals 22-jährige Texanerin Norma McCorvey, die 1969 beim Versuch, ihr Kind abzutreiben, scheiterte – einerseits, weil Texas nur Abtreibungen erlaubte, wenn das Leben der Mutter gefährdet war, andererseits, weil die illegale Abtreibungsklinik, die McCorvey besuchen wollte, kurz zuvor von der Polizei geschlossen worden war. Um ihre Anonymität zu wahren, klagten die Anwältinnen von McCorvey unter dem Pseudonym Jane Roe gegen den lokalen Staatsanwalt Henry Wade, der den Staat Texas repräsentierte.     Der Fall erreichte schliesslich im Jahr 1970 den Obersten Gerichtshof, der 1972 mit einer 7:2-Mehrheit für die Klägerin entschied und das Gesetz von Texas für verfassungswidrig erklärte.
    Seither gilt eine sogenannte Trimesterlösung: Im ersten Trimester, während dem der Schwangerschaftsabbruch für die Mutter sicherer ist als die Geburt, dominiert das Recht der Mutter auf Privatsphäre, und die Abtreibung ist somit erlaubt. Im zweiten Trimester, in dem eine Abtreibung medizinisch heikel ist, überwiegt das staatliche Interesse am Schutz der Mutter. Deswegen dürfen Gliedstaaten die Abtreibungsrechte beschränken. Im dritten Trimester überwiegt der Schutz des potenziellen Lebens, weil der Fötus nun ausserhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Abtreibungen dürfen in diesem Zeitraum verboten werden, es sei denn, das Leben der Mutter ist gefährdet.
    Roe vs. Wade war den Konservativen in den USA immer ein Dorn im Auge. Erst seit 1988 zeigen Meinungsumfragen des Forschungsinstituts Gallup, dass mehr Demokraten als Republikaner den Zugang zu Abtreibungen befürworten. Seither hat sich der Graben vertieft.
    In seinem Wahlkampf versprach Präsident Trump, oberste Richter zu ernennen, die bereit wären, das Urteil im Fall Roe vs. Wade aufzuheben. Mit «seinen» beiden Richtern Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh erfüllte er dieses Wahlkampfversprechen. Davon gehen zumindest zahlreiche Republikaner aus.
    Aber genauso wie Abtreibungsgegner durch Trump und Pence Aufwind bekommen haben, sind auch Aktivisten wieder erstarkt, die sich für die Selbstbestimmungsrechte von Frauen einsetzen. Die Staaten New York, Vermont und Virginia haben Gesetzentwürfe eingebracht, die das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche schützen. In Illinois haben die Demokraten ein Gesetz vorgeschlagen, welches den Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen                                           verbessern könnte.




    Persönliche Meinungen

    Laura:

    Ich finde jede Frau sollte selber über ihren Körper entscheiden können und bin der Meinung, dass der Einfluss des männlichen Geschlechtes klein sein sollte.
    Wenn die Mutter aufgrund von finanziellen oder anderweitigen Problemen nicht in der Lage ist einem Kind ein angemessenes Leben zu gewährleisten, sollte Abtreibung(wenn sie in dem Interesse der Mutter geschieht) für alle Frauen möglich sein.
    Wenn ich selbst Schwanger wär, würde ich Abtreibung in erwägung ziehen. Aufgrund meinem Alter, Finanziellem Hintergrund und meiner Reife. Mich würde es persönlich sehr belasten aber das beste für das Kind.
    Es gibt heutzutage genug Verhütungsmittel um eine Schwangerschaft zu verhindern. Ich bin stark der Meinung, dass man sich im klaren darüber sein sollte, dass dadurch, dass es legal ist, die Fahrlässigkeit tendenziell zunimmt, da man sich immer sicher darüber ist, dass man noch eine letzte Absicherung hat. Ich würde mich stark für die legaliesierung der Abtreibung auf der ganzen Welt einsetzen.

    Fiona:

    Ich finde, dass es die Entscheidungsfreiheit einer jeden einzelnen Frau ist ob sie einen Schwangerschaftsabbruch haben will oder nicht. Auch eine spätere Abtreibung sollte möglich sein, wenn das Kind nach der geburt keine überlebenschancen hat oder wenn die Frau die Geburt nicht überleben würde.
    Die Abtreibung sollte auf keinen Fall  als Verhütungsmittel betrachtet werden und sollte auch nicht zur Fahrlässigkeit neigen. in einer Beziehung sollte das thema abtreibung sicherlich besprochen werden, jedoch liegt die letzte Entscheidung immer bei der Frau.


    Yasin:

    Ich habe nie gross über dieses Thema nachgedacht, aber wenn ich mich nur einen kurzen Moment damit beschäftige, dann komme ich zu folgenden Entschlüssen:
    Jede Frau sollte frei entscheiden können und das Recht haben, über diese möglicherweise lebensverändernde und oder auch belastendes Ereigniss handeln zu können. 
    Eine Gesellschaft sollte nicht festlegen oder bestimmen, ob das Abtreiben rechtlich möglich sein sollte oder nicht.
    Das Ausleben einer Religion ist die Entscheidung einer jeden einzelnen Person und kann meiner Meinung nach auch gegen Aussen gelebt und vertreten werden, jedoch soll aber jeder frei seine Meinung sagen können. Die Entscheidung sowie auch die Moral und Religion die jemand vertritt sollte von jeder Person aktzeptiert werden, da es die Freiheit einer Person sein sollte, frei zu glauben und diesbezüglich auch persönlich frei handeln zu können. Propaganda sollte nicht betrieben werden besonders bei der Abtreibung, denn meist sind Personen die betroffen sind sowieso schon Emotional stark betroffen.

    Anouk:

    Für mich ist es ganz klar, dass die Frau darüber entscheiden darf, ob sie ein Kind austrägt oder nicht. Z.B in einem Fall der Vergewaltigung, wo eine Frau ungewollt unverhüteten Sex hatte, sollte sie die Möglichkeit haben, den Fötus abtreiben zu lassen. Es ist jedem sein eigenes Recht, darüber zu entscheiden, ob man ein Kind aufziehen kann oder will. Ist das nicht der Fall, so entscheiden andere Leute über dein Leben, obschon das Kind nicht gewollt oder unter Missbrauch entstanden ist. Ich bin jedoch auch der Meinung, dass ein Kind bis zu einem bestimmten Zeitpunkt(bis zur 12. Schwangerschaftswoche) abgetrieben werden sollte, da es bis da nur ein Fötus ist und noch keine Empfindungen entwickelt hat. Ich finde, man kann die Abtreibung nicht der Fahrlässigkeit zuschreiben, da es sich in vielen Fällen von Abtreibung um ein Opfer von Vergewaltigung oder eine vom Mann unterdrückte Frau handelt. Fühlt man sich als Frau, finanziell oder auch sonst, nicht in der Lage ein Kind grosszuziehen, sollte man zum Wohl der eigenen Zukunft und auch zu der des Kindes,über eine Abtreibung selbst entscheiden können.










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